öffentliche Ausschreibungen & Auslegungen

Die Gemeinde Illingen sucht einen erfahrenen und qualifizierten Pächter (m/w/d) für die Bewirtschaftung der Gastronomie in der Illipse.

Gesamtnutzungsfläche 70 m²

Gaststätte mit ca. 50 Sitzplätzen

Küche incl. Kühlhaus ca. 30 m²

Außenterrasse ca. 100m²

 

Die barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten werden derzeit saniert. Etwaige Vorstellungen und Wünsche des neuen Pächters können evtl. berücksichtigt werden. 

Der Pächter soll die Verpachtung der Individualgastronomie (Restaurantbetrieb) übernehmen. Zusätzlich kann (nach Absprache) die Bewirtung von Veranstaltungen in der Illipse mit unterschiedlichen Größenordnungen (bis maximal ca.  1200 Personen) übernommen werden. Es besteht kein Exklusivbewirtschaftungsrecht für Veranstaltungen außerhalb des Restaurantbereichs.

Der Pachtvertrag soll zum schnellstmöglichen Zeitpunkt wirksam werden und zunächst auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen werden. Abhängig von Investitionen kann der Vertrag angepasst werden. Bei fristgerechter Kündigung beider Vertragspartner vor Ablauf der Pachtzeit verlängert sich der Vertrag um zwei Jahre. Eine bis zu fünfjährige Verlängerungsoption ist möglich.

Mindestöffnungszeiten, Ruhetage sowie Betriebsferien sind zwischen den Vertragspartnern abzustimmen.

Die monatliche Pacht ist verhandelbar. Eine Kaution wird in Abhängigkeit der Laufzeit festgelegt.

Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen, Hauptstr. 86 in 66557 Illingen oder per E-Mail an volker.john@illingen.de 

Bewerbungen sind möglich bis zum 16.09.2024.

Einzureichen sind Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, ein Grobkonzept des Betriebs, ein grober Wirtschaftsplan und Angaben zu Referenzen, die eine Bewertung der Eignung des Bewerbers ermöglichen. 

Das Konzept soll die gastronomische/kulinarische Ausrichtung, Erfahrungen des Bewerbers sowie individuelle Kompetenzen darlegen. Fotos und Nachweise bisheriger Tätigkeiten sind wünschenswert.

Informationen über das Pachtobjekt können unter folgenden Telefonnummern oder E-Mail-Adressen eingeholt werden.

Tel.: 06825 – 409-235        Mail: Volker.john@illingen.de 
Tel.: 06825 – 409-170        Mail: Francesco.varano@illingen.de
 

Besichtigungstermine sind ab sofort möglich und können unter den o.a. Kontaktadressen vereinbart werden.


Illingen, im Juli 2024

Der Bürgermeister
Andreas Hübgen

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gemäß § 47e Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in der 2. Stufe verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://www.saarland.de


Zur Zeit liegen keine Ausschreibungen vor.