Windelbonus
25 € / 35 € pro Jahr
Der Gemeinderat Illingen hat im Rahmen seiner Haushaltsberatung im Jahr 2024 beschlossen, einen Windelbonus einzuführen. Dieser soll Familien mit Kindern und pflegebedürftigen Personen bei der Entsorgung des erhöhten Abfallaufkommens durch Windeln finanziell unterstützen. Für das Jahr 2024 stehen 10.000,00 € im Haushalt der Gemeinde bereit.
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur, Gesundheit hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 die dazugehörigen Vergaberichtlinien beschlossen.
Nach Festlegung der entsprechenden Richtlinien können seit dem 01. November 2024 Anträge bei der Verwaltung gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie in ausgedruckter Form im Bürgerbüro oder hier zum download.
Zuständiger Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Herrn Thomas Dittke. Die ausgefüllten Anträge können entweder per Post oder per E-Mail gesendet werden.
Ein Online-Formular für die Antragstellung ist aktuell in Arbeit und wird baldmöglichst zur Verfügung gestellt.
Das ausgefüllte Antragsformular können Sie im Bürgerbüro oder Rathaius abgeben oder per Post versenden an:
Gemeinde Illingen
z.Hd. Herrn Dittke
Hauptstraße 86
66557 Illingen
oder per Mail an windelbonus@illingen.de schicken.
Sie haben Fragen?
Für Rückfragen steht Herr Thomas Dittke telefonisch unter 06825 409-257 oder windelbonus@illingen.de zur Verfügung.
Antragsformular zum Windelbonus
Richtlinien zur Gewährung einer Zuwendung zur Windelentsorgung (Windelbonus)
Die Gemeinde Illingen gewährt einen jährlichen Windelbonus, um Familien mit Kindern und pflegebedürftigen Personen bei der Entsorgung des erhöhten Abfallaufkommens durch Windeln finanziell zu entlasten.
Wer erhält den Bonus?
- Eltern von Kindern bis zum 3. Lebensjahr
- Personen, die aus Krankheitsgründen (dauerhafte Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen sowie Stomapatienten
Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Illingen gemeldet sein und in privaten Haushalten leben.
Die Gemeinde Illingen zahlt den Windelbonus ab der Geburt der Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind seinen 3. Geburtstag vollendet.
Der Windelbonus für Inkontinenz-/Stomapatienten wird ab Feststellung der Erkrankung nach Vorlage eines ärztlichen Attestes gezahlt.
Wer erhält keinen Bonus?
- Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben.
- Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
(Die Abfallgebühren werden vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es entstehen keine finanziellen Nachteile bei der Entsorgung von Windeln, die durch einen Windelbonus ausgeglichen werden müssten.)
Wer kann den Windelbonus beantragen?
- Den Antrag auf Windelbonus für Kinder stellen die Erziehungsberechtigten.
- Inkontinenz-Patienten können den Antrag selbst stellen oder sich durch Angehörige oder eine/n Betreuer/in vertreten lassen.
Wann kann der Zuschuss beantragt werden?
- Ein Kind wird in dem Kalenderjahr erstmals berücksichtigt, in dem es geboren wurde (Erstjahr). Der Antrag für das Erstjahr ist im laufenden Kalenderjahr zu stellen. Für die darauffolgenden Kalenderjahre bis zur Vollendung des 3. Geburtstages ist jeweils ein neuer Antrag im jeweiligen Jahr zu stellen.
- Der Antrag auf Windelbonus für Inkontinenz-/Stomapatienten kann nach Feststellung der Erkrankung für das laufende Kalenderjahr gestellt werden. Betroffene müssen im Folgejahr einen neuen Antrag stellen, die Vorlage eines weiteren Attests ist in der Regel nicht mehr notwendig.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Windelbonus ist bei der Gemeinde Illingen, Fachbereich 4 – Bürgergemeinde und Demographie, schriftlich oder online über ein zur Verfügung gestelltes Formular zu beantragen.
Das ärztliche Attest als Nachweis für Inkontinenz-/Stomapatienten muss dem erstmaligen Antrag als Anlage beigefügt werden.
Wie und in welcher Höhe wird der Windelbonus ausgezahlt?
- Der Windelbonus pro Wickelkind beträgt 25 Euro pro Jahr.
- Der Windelbonus für Inkontinenz-/Stomapatienten beträgt 35 Euro pro Jahr.
- Der Windelbonus wird für das laufende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen.
Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde Illingen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Vergabe erfolgt nach den Windhundprinzip.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen besteht nicht.
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01. November 2024 in Kraft.
Illingen, 04.11.2024
Der Bürgermeister
Gez. Andreas Hübgen